Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 11.04.2000 - 7 A 11670/99   

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https://dejure.org/2000,2905
OVG Rheinland-Pfalz, 11.04.2000 - 7 A 11670/99 (https://dejure.org/2000,2905)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.04.2000 - 7 A 11670/99 (https://dejure.org/2000,2905)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. April 2000 - 7 A 11670/99 (https://dejure.org/2000,2905)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug der Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Ungeeignetheit; Notwendige körperliche und geistige Anforderungen zur Erteilung einer Fahrerlaubnis; Eignung zum Führen eines Fahrzeugs bei Nichtvorlegen eines ...

  • archive.org

    Straftaten - Für die Verwertung einer Straftat zur Überprüfung der Eignung bedarf es nicht einer rechtskräftigen Verurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2442
  • NVwZ 2000, 1203 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1994 - 7 B 10161/94

    Eignung; Führen; Fahrzeug; Zweifel; Punkte; Punktsystem; Untersuchung; Straftat

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.04.2000 - 7 A 11670/99
    Die diesbezügliche Vorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 3 FeV erfasst zwar nicht ausschließlich Verkehrsstraftaten, sondern auch allgemeine Straftaten, diese jedoch nur dann, wenn sich aus ihnen Anhaltspunkte dafür ergeben, der Betreffende werde sich im Straßenverkehr nicht ordnungsgemäß verhalten (so bereits: Beschluss des Senats vom 16. März 1994 - 7 B 10161/94.OVG -).
  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Maßstab für die Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis ist demgemäß die in die Zukunft gerichtete Beurteilung der Gefährlichkeit des Kraftfahrers für den öffentlichen Straßenverkehr (BVerwG aaO; im gleichen Sinne zur Zuverlässigkeit i.S. von § 29 d LuftVG: BVerwG, Urt. vom 15. Juli 2004 - 3 C 33/03 - DÖV 2005, 118; vgl. auch OVG Koblenz NJW 1994, 2436, 2437; NJW 2000, 2442, 2443; Halecker aaO S. 96 m.N.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht 38. Aufl. § 2 StVG Rdn. 15 m.w.N.).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03

    Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen

    Aus der Tat muß vielmehr hervorgehen, daß sich der Täter gerade in seiner Eigenschaft als Kraftfahrer als unzuverlässig erweist (in diesem Sinne auch die neuere verwaltungsrechtliche Rechtsprechung, vgl. OVG Koblenz NJW 1994, 2436, 2437; NJW 2000, 2442, 2443; Hentschel, Straßenverkehrsrecht aaO § 2 StVG Rdn. 15 m.w.N.).
  • BGH, 26.08.2004 - 4 StR 85/03

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Entziehung der Fahrerlaubnis (Zweck

    In diesem Sinne hat etwa auch das OVG Koblenz mehrfach (NJW 1994, 2436, 2437; 2000, 2442, 2443) entschieden.
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 155/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Spezifischer Zusammenhang zwischen Tat und

    Aus der Tat muß vielmehr hervorgehen, daß sich der Täter gerade in seiner Eigenschaft als Kraftfahrer als unzuverlässig erweist (in diesem Sinne auch die neuere verwaltungsrechtliche Rechtsprechung, vgl. OVG Koblenz NJW 1994, 2436, 2437; NJW 2000, 2442, 2443; Hentschel, Straßenverkehrsrecht aaO § 2 StVG Rdn. 15 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 13.02.2013 - 2 B 189/13

    Überprüfung der Fahreignung wegen Anhaltspunkten für hohes Aggressionspotential

    Die Straftaten, die Anlass zur Eignungsbegutachtung geben können, müssen nicht rechtskräftig abgeurteilt sein, vielmehr genügt es, wenn sich ihr Vorliegen aus Feststellungen etwa der Polizei oder aus anderen Erkenntnissen in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren hinreichend zuverlässig ergibt (OVG Koblenz, Urteil vom 11. April 2000 - 7 A 11670/99 -, juris; Dauer in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage, § 11 FeV Rn. 12; Tepe, NZV 2010, 64, 67).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2001 - 10 S 614/00

    Fahreignungsgutachten nach Fahrerlaubnisentziehung wegen erheblicher Straftat

    Allein dieses Verständnis wird dem Sinn und Zweck der Norm, der grammatischen und der systematischen Auslegung gerecht (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, § 2 StVG Rn 13; in diesem Sinne auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 11.4.2000, NJW 2000, 2442 = DAR 2000, 377).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 175/03

    Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur strafgerichtlichen Entziehung der

    Aus der Tat muß vielmehr hervorgehen, daß sich der Täter gerade in seiner Eigenschaft als Kraftfahrer als unzuverlässig erweist (in diesem Sinne auch die neuere verwaltungsrechtliche Rechtsprechung, vgl. OVG Koblenz NJW 1994, 2436, 2437; NJW 2000, 2442, 2443; Hentschel, Straßenverkehrsrecht aaO § 2 StVG Rdn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.07.2012 - 11 C 12.874

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Hierfür reicht es nicht allein aus, dass ein PKW als Mittel zur Straftat benutzt wurde (OVG Koblenz vom 11.4.2000 DAR 2000, 377).
  • VG Frankfurt/Main, 15.07.2004 - 6 E 2139/03

    Fahrerlaubnis; Medizinisch-psychologische Untersuchung; Straffälligkeit

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich der Mangel der Eignung zum Kraftfahrzeugführer nur dann aus anderen als verkehrsrechtlichen Straftaten ergeben, wenn zu befürchten ist, dass die Fahrerlaubnis zu Straftaten nicht verkehrsrechtlicher Art missbraucht wird oder wenn die Art und Weise der Straftaten charakterliche Anlagen erkennen lassen, die, wenn sie sich im Straßenverkehr auswirken, die Allgemeinheit gefährden (Urt. v. 17.02.1981 - 7 C 55/79, BVerwGE 61, 360; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 11.04.2000 - 7 A 11670/99, NJW 2000, 2442).

    Auch § 11 Abs. 1 Satz 3 FeV eröffnet keine weiteren Sanktionsmöglichkeiten für Straftäter, sondern beinhaltet eine ordnungsrechtliche Regelung, um Gefahren für die Allgemeinheit zu verhindern, die sich durch die Teilnahme von ungeeigneten Kraftfahrern im Straßenverkehr ergeben (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 11.04.2000 - 7 A 11670/99, NJW 2000, 2442).

  • VG Mainz, 18.08.2010 - 3 K 219/10

    Fahrerlaubniserteilung; gleichzeitiger Alkohol- und Cannabiskonsum;

    Der Kläger kann auch nichts für sein Rechtsverständnis aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. April 2000 - 7 A 11670/99 - (NJW 2000, 2442) herleiten.
  • VG München, 10.05.2005 - M 6a S7 05.875

    Verwaltungsprozessrecht: Abänderung eines Eilbeschlusses von Amts wegen

  • VG Bremen, 05.12.2018 - 5 V 1804/18

    MPU-Anordnung bei Verkehrsverstößen statt Anwendung des Punktesystems

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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 08.03.2000 - 1 B 61/00   

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https://dejure.org/2000,1520
OVG Bremen, 08.03.2000 - 1 B 61/00 (https://dejure.org/2000,1520)
OVG Bremen, Entscheidung vom 08.03.2000 - 1 B 61/00 (https://dejure.org/2000,1520)
OVG Bremen, Entscheidung vom 08. März 2000 - 1 B 61/00 (https://dejure.org/2000,1520)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Entziehung einer Fahrerlaubnis; Bestehen aufschiebender Wirkung; Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Pflicht zur Einholung eines ärztlichen Gutachtens; Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beim Konsum von Cannabis; ...

  • Wolters Kluwer

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis; Voraussetzungen der Gutachteneinholung; Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Cannabiskonsum; Unverwertbarkeit eines Gutachtens wegen fehlerhafter ...

  • archive.org

    Drogen - Keine Anordnung eines Gutachtens bei gelegentlichem Konsum von Cannabis ohne Bezug zum Strassenverkehr

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • verkehrslexikon.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Rechtsprechung in den verschiedenen Bundesländern zum Komplex Cannabis-Konsum und Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Medizinisch-psychologisches Gutachten wegen Cannabis-Konsums eines Kraftfahrers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2438
  • NVwZ 2000, 1203 (Ls.)
  • NZV 2000, 477
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus OVG Bremen, 08.03.2000 - 1 B 61/00
    Diese differenzierte Regelung trägt, wie sich aus der Amtlichen Begründung (BR-Dr 443/98, S. 26, abgedr. bei: Jaguscb/Hentscbel, StraßenverkehrsR, 35. Aufl. [1999], § 14 FeV Rdnr. 1) ergibt, der Tatsache Rechnung, dass nur die Einnahme anderer Betäubungsmittel als Cannabis ohne weiteres zur Nichteignung führt, bei ihnen also nur die Abhängigkeit oder die Einnahme nachgewiesen zu werden braucht; dafür reicht eine ärztliche Untersuchung aus, die wesentlich schonender in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eingreift als eine medizinisch-psychologische Untersuchung (vgl. BVerfGE 89, 69 [88] = NJW 1993, 2365).

    Bei Cannabis ist hingegen zwischen regelmäßiger und gelegentlicher Einnahme in der Weise zu unterscheiden, dass nur bei regelmäßiger Einnahme in der Regel die Eignung ausgeschlossen, bei gelegentlicher Einnahme die Eignung aber in der Regel gegeben ist (Anl. 4 Nr. 9.2 FeV; vgl. auch BVerfGE 89, 69 [86] = NJW 1993, 2365).

    Für die Frage, ob der Konsum von Cannabis nicht nur gelegentlich, sondern regelmäßig erfolgt und deshalb der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen entgegensteht, kann die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens daher nicht angeordnet werden (vgl. auch BVerfGE 89, 69 [88] NJW 1993, 2365).

  • BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.94
    Auszug aus OVG Bremen, 08.03.2000 - 1 B 61/00
    II. Nach der Auffassung des BVerwG steht die Rechtswidrigkeit der Anordnung, ein solches Gutachten beizubringen, seiner Verwertbarkeit nicht entgegen (BVerwG, NZV 1996, 332 = DÖV 1996, 879).
  • OVG Brandenburg, 13.12.2004 - 4 B 206/04

    Recht der Fahrerlaubnis einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen

    Vielmehr kann in solchen Fällen nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV eine ärztliche Untersuchung angeordnet werden (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. September 2003, a. a. O., S. 216), ebenso wie in jenen Fällen, in denen weitergehende Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde von der Klärung der noch offenen Frage abhängen, ob ein Konsum "regelmäßig" oder "gelegentlich" ist (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 10. Juli 2002 - 4 B 96/02 - OVG Bremen, Beschluss vom 8. März 2000 - 1 B 61/00 -, NZV 2000, 477; OVG Saarland, Beschluss vom 22. November 2000 - 9 W 6/00 -, zfs 2001, 188 f.).
  • VG Stuttgart, 23.12.2005 - 10 K 3224/05

    Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs; Mischkonsum von Cannabis und

    § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV dürfte gemäß § 46 Abs. 3 FeV im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren entsprechend anwendbar sein (vgl. Geiger, VBlBW 2004, 1/5 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung; offen gelassen von OVG Bremen, B.v. 8.3.2000, NJW 2000, 2438/2439) und dahin auszulegen sein, dass eine medizinisch-psychologische Begutachtung dann angeordnet werden muss, wenn in einem Fahrerlaubnisentziehungsverfahren eine frühere Abhängigkeit des Betreffenden bekannt geworden ist oder feststeht, dass dieser, ohne abhängig zu sein, Drogen in einer Weise und Intensität konsumiert hat, die nach Maßgabe der Anlage 4 zur FeV zur Nichteignung führen (vgl. Geiger, VBlBW 2004, a.a.O. mit Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • OVG Hamburg, 24.04.2002 - 3 Bs 19/02

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum - hier:

    Aus der Vorschrift in §§ 46 Abs. 3, 14 Abs. 2 folgt anderes nicht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 8.3.2000, NJW 2000 S. 2438, 2439).
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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 18.02.2000 - 3 Bf 670/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12943
OVG Hamburg, 18.02.2000 - 3 Bf 670/98 (https://dejure.org/2000,12943)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 18.02.2000 - 3 Bf 670/98 (https://dejure.org/2000,12943)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 18. Februar 2000 - 3 Bf 670/98 (https://dejure.org/2000,12943)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines kausalen Zusammenhangs zwischen einem Verhalten und dem Gefahreintritt als Voraussetzung für die polizeiliche Zurechnung der Gefahr; Polizeirechtliche Kausalität straßenverkehrszulassungsrechtlicher Mitteilungspflichten für das Falschparken des Käufers ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2600
  • NVwZ 2000, 1203 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Göttingen, 22.07.2010 - 1 A 25/10

    Möglichkeit der Heranziehung des letzteingetragenen Kfz-Halters und früheren

    Ist die durch das Abschleppen des Kraftfahrzeugs bekämpfte Gefahr mithin unabhängig von einem etwaigen Verstoß des Klägers eingetreten, fehlt es an der Ursächlichkeit dieses Versäumnisses im Sinne einer conditio sine qua non (vgl. Hamb. OVG, Urteil vom 18.02.2000 - 3 Bf 670/98 -, juris Rn.4 ff.; Becker, NZV 2001, 202, 203 f.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Auflage 2005, § 27 Rn.25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2002 - 5 A 4177/00

    Verantwortlichkeit des Fahrzeugveräußerers, der seiner Meldeplicht zuwider

    Sächs. OVG; Urteil vom 20.5.1996 - 3 S 342/95 -, NJW 1997, 2253, 2254; Hess. VGH, Urteil vom 18.5.1999 - 11 UE 343/98 -, NJW 1999, 3650, 3652; Hamb. OVG, Beschluss vom 18.2.2000 - 3 Bf 670/98 -, NJW 2000, 2600, 2601; Drews/Wacke/ Vogel/Martens, a.a.O., S. 311.
  • VGH Hessen, 14.02.2005 - 11 UZ 1879/04

    Kraftfahrzeug; Verkauf; Mitteilung des Erwerbers; polizeiliche Verantwortlichkeit

    Ob eine andere Beurteilung dann gerechtfertigt ist, wenn Anhaltspunkte für ein kollusives Zusammenwirken von Veräußerer und Erwerber vorliegen, bei dem durch den Veräußerer die Mitteilung an die Zulassungsstelle bewusst unterlassen wird, um dem Erwerber die Zurücklassung des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum zu ermöglichen oder zu erleichtern (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 18. Februar 2000 - 3 Bf 679/98 -, NJW 2000, 2600 [2601]), kann für den vorliegenden Fall offen bleiben.
  • VG Kassel, 10.03.2004 - 2 E 1346/02

    Keine Kostenerstattungspflicht des Kfz-Verkäufers bei Verletzung der Pflicht aus

    Soweit andere Oberverwaltungsgerichte die Verhaltensverantwortlichkeit auch auf diese Fallkonstellation ausdehnen (z. B. VGH Mannheim, Urteil vom 19.01.1996 - 5 S 12004/95 -, DÖV 1996, 1055), folgt das Gericht dem aus den in dem genannten Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Einzelnen aufgeführten Gründen nicht (vgl. auch OVG Hamburg, Beschluss vom 18.02.2000 - 3 Bf 670/98 - Juris).
  • OVG Hamburg, 03.04.2000 - 4 Bf 300/99

    Statthaftigkeit der Berufung wegen besonderer Schwierigkeit der Rechtssache im

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  • OLG Saarbrücken, 26.07.2011 - Ss B 60/11

    Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen bei einem Verstoß gegen §

    Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für die Verhängung eines Regelfahrverbotes vorliegen, unterliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung (BGHSt 38, 231 ,237) und ist vom Rechtsbeschwerdegericht im Zweifel bis zur Grenze des rechtlich Vertretbaren hinzunehmen (0W Hamm, VRS 99, 232).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 29.02.2000 - 8 B 14.99   

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https://dejure.org/2000,16849
OVG Berlin, 29.02.2000 - 8 B 14.99 (https://dejure.org/2000,16849)
OVG Berlin, Entscheidung vom 29.02.2000 - 8 B 14.99 (https://dejure.org/2000,16849)
OVG Berlin, Entscheidung vom 29. Februar 2000 - 8 B 14.99 (https://dejure.org/2000,16849)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage; Nachweis einer Ordnungswidrigkeit mittels einer automatischen Verkehrsüberwachungsanlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2291
  • NVwZ 2000, 1203 (Ls.)
  • NZV 2000, 387
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Saarland, 23.05.2018 - 1 A 710/17

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an eine syrische Familie

    Allerdings ist ein ausdrücklicher Antrag entbehrlich, wenn das Rechtsschutzziel eindeutig feststeht(OVG für das Land Schleswig Holstein, Urteil vom 1.4.2004 - 1 LB 75/03 - Juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.5.2003 -11 A 5503/99 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6.7.2001 - 8 S 268/01 - Juris; OVG Berlin, Urteil vom 29.2.2000 - 8 B 14.99 - Juris; Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6.Auflage, § 124 a Rdnr. 36).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 31.01.2000 - 3 ZB 99.1315   

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https://dejure.org/2000,17160
VGH Bayern, 31.01.2000 - 3 ZB 99.1315 (https://dejure.org/2000,17160)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.01.2000 - 3 ZB 99.1315 (https://dejure.org/2000,17160)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Januar 2000 - 3 ZB 99.1315 (https://dejure.org/2000,17160)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1203
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2009 - 1 A 2084/07

    Zulässigkeit einer fristlosen Entlassung eines Soldaten wegen des Konsums von

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 - 2 C 17.91 -, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 20. Januar 2005 - 1 B 2009/04 -, a.a.O., in juris Rn. 23 f., m.w.N.; für das lediglich zweimalige Ziehen an einer Haschischzigarette wohl "großzügiger": Bayerischer VGH, Beschluss vom 31. Januar 2000 - 3 ZB 99.1315 -, NVwZ 2000, 1203 = NZWehrr 2000, 130.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2012 - 1 A 2084/07

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit innerhalb der ersten vier Jahre bei

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 - 2 C 17.91 -, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 20. Januar 2005 - 1 B 2009/04 -, a.a.O., juris, Rn. 23 f., m.w.N.; für das lediglich zweimalige Ziehen an einer Haschischzigarette wohl "großzügiger": Bayerischer VGH, Beschluss vom 31. Januar 2000 - 3 ZB 99.1315 -, NVwZ 2000, 1203 = NZWehrr 2000, 130.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2005 - 1 B 2009/04

    Zur fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen außerdienstlichen

    BVerwG, Urteil vom 24.9.1992 - 2 C 17.91 -, a.a.O., und Beschluss vom 15.3.2000 - 2 B 98.99 -, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 26.8.1999 - 12 A 2849/96 -, a.a.O., sowie Beschlüsse vom 11.10.1994 - 12 B 2183/94 -, vom 6.11.1996 - 12 B 1525/96 - und vom 14.11.1996 - 12 B 1647/96 - möglicherweise "großzügiger" Bay. VGH, Beschluss vom 31.1.2000 - 3 ZB 99.1315 -, IÖD 2000, 99 = NVwZ 2000, 1203.
  • VG Greifswald, 19.07.2018 - 6 A 6/18

    Entlassung eines freiwillig Wehrdienstleistenden wegen einmaligen Drogenkonsums

    Zwar kann auch ein außerhalb der Dienstzeit und außerhalb militärischer Anlagen und ohne einen sonstigen Bezug zum Dienst begangenes, nicht strafbares Fehlverhalten die militärische Ordnung ernstlich gefährden (vgl. für einen insoweit strikten Ansatz Nds. OVG, Beschl. v. 20. Juli 2007 - 5 PA 290/05, juris-Rn. 12; ferner VG Aachen, Urt. v. 3. November 2005 - 1 K 3385/04, juris-Rn. 16; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20. Januar 2005 - 1 B 2009/04, juris-Rn. 25 bis 27; VG Potsdam, Urt. v. 1. Juni 2011 - 2 K 2621/09, juris-Rn. 52 ff.; verneinend für einen einmaligen und geringfügigen Konsum von Haschisch BayVGH, Beschl. v. 31. Januar 2000 - 3 ZB 99.1315, juris-Rn. 3 und 5).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2022 - 2 LB 764/18

    Entlassung eines freiwillig Wehrdienstleistenden; einmaliger Cannabis-Konsum

    Der - auch nur einmalige - Konsum von Betäubungsmitteln oder auch der Besitz einer einzelnen Tablette mit Betäubungsmitteln wird in der Rechtsprechung zu § 55 Abs. 5 SG als ausreichend für eine Entlassung angesehen, weil dies geeignet ist, andere Soldaten zur Nachahmung anzureizen und so einer allgemeinen Disziplinlosigkeit Vorschub zu leisten (vgl. BVerwG Urt. v. 24.09.1992 - 2 C 17/91 -, juris Rn. 15 ff.; VGH München Beschl. v. 21.02.2020 - 6 C S 19.2403 -, juris, Rn. 13; a.A. VHG München Beschl. v. 31.01.2000 - 3 ZB 99.1315, juris Rn. 3 ff.).
  • VG Lüneburg, 13.04.2005 - 1 A 368/04

    Ansehen der Bundeswehr; Dienstpflicht; Dienstvergehen; Entlassung; fristlose

    Durch das Kriterium gerade der ernstlichen Gefährdung wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit konkretisiert (VGH München, Beschl. v. 31.1.2000 - 3 ZB 99.1315 -, NVwZ 2000, 1203, 1204 m. w. N).
  • VG Stade, 10.08.2004 - 3 B 1222/04

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die mit Sofortvollzug versehene Entlassung aus der

    Die unterschiedlichen Schlussfolgerungen der Rechtsprechung aus (einmaligem) Konsum von Betäubungsmitteln in geringen Mengen (vgl. BVerwG, B. v. 15.03.2000 - 2 B 98/99 in NVwZ 2000, 1186 einerseits und VGH München, B. v. 31.01.2000 - 3 ZB 99.1315 in NVwZ 2000, 1203 andererseits) fußen gleichwohl auf einer weitgehend übereinstimmenden Auslegung des Begriffes der Ernstlichkeit (vgl. Zusammenfassung mit Nachweisen in Scherer/Alff a.a.O., § 55 Rdnr. 23): Nach dem Zweck des § 55 Abs. 5 SG kommt es nicht entscheidend auf die Schwere der Dienstverpflichtung an sich an, sondern es ist auf die Ernstlichkeit der der militärischen Ordnung und dem Ansehen der Bundeswehr ohne die fristlose Entlassung drohenden Gefahr abzustellen.
  • VG Stade, 18.03.2004 - 3 A 1563/03

    Entlassung aus der Bundeswehr; Verletzung von Dienstpflichten eines

    Ebenso wenig kommt es auf die vom Kläger erwähnte Entscheidung des Bay. VGH ( in NVwZ 2000, 1203 ) an.
  • VG Potsdam, 28.11.2016 - 2 K 3055/14

    Fristlose Entlassung aus der Bundeswehr im Fall eines Zeitsoldaten aufgrund

    für einen insoweit strikten Ansatz NdsOVG, Beschluss vom 20. Juli 2007 - 5 PA 290/05 -, juris Rn. 12; ferner VG Aachen, Urteil vom 3. November 2005 - 1 K 3385/04 -, juris Rn. 16; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Januar 2005 - 1 B 2009/04 -, juris Rn. 25 bis 27; VG Potsdam, Urteil vom 1. Juni 2011 - 2 K 2621/09 -, juris Rn. 52 ff. (bei sich an den Konsum von Haschisch und Amphetaminen anschließender Dienstleistung als Ausbilder in der Waffenausbildung für Reservisten unter dem nachwirkenden Einfluss des Drogenrausches); verneinend für einen einmaligen und geringfügigen Konsum von Haschisch BayVGH, Beschluss vom 31. Januar 2000 - 3 ZB 99.1315 -, juris Rn. 3 und 5.
  • VG Potsdam, 01.06.2011 - 2 K 2621/09

    Rechtsschutz gegen Entlassung aus dem militärischen Dienst

    Verneint im Einzelfall durch BayVGH, Beschluss vom 31. Januar 2000 - 3 ZB 99.1315 -, juris, wobei die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nur angesichts der konsumierten Menge (zwei Züge an einer Haschischzigarette) verneint wurde.
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